22. Oktober 2017
Im Mannheimer Umland und speziell im Rhein-Neckar-Kreis kommt es seit Monaten verstärkt zu widerrechtlicher Abfallentsorgung, zum Beispiel Autoteile, Farbeimer und Sperrmüll bei Sinsheim in der Nähe des Hilsbacher Schützenhauses oder Bauschutt und Weinkisten in Hardheim (Neckar-Odenwald-Kreis). Dass es sich hierbei nicht nur um rechtswidrige Taten handelt, sondern auch die Umwelt bei solchen Abladungen von Müll und unkompostierbarem Abfall geschädigt wird, sollte einleuchten. Tiere (und bisweilen auch Kinder) können sich an Metallabfall verletzen, Lackdosen laufen aus und verseuchen den Waldboden und das Grundwasser, leicht entzündlicher Unrat kann bei langer Trockenheit sogar zu Waldbränden führen.
Die IHK-zertifizierten Ermittler unserer Mannheimer Detektei (0621 9535 4001) können daher unter anderem von betroffenen Gemeinden, Einzelpersonen, Forstbehörden oder auch Nachbarschaftsvereinigungen eingesetzt werden, um die Verursacher dieser illegalen Müllkippen zu identifizieren und gerichtsfest zu überführen, damit Schlimmeres verhindert werden kann.
Gerade wenn Müll auf öffentlichen Grundstücken oder in Wäldern abgelegt wird, handelt es sich bei den Tätern oft um Otto Normalverbraucher, denen die Öffnungszeiten des Wertstoffhofs nicht passen oder die sich schlicht nicht mit richtiger Müllentsorgung beschäftigen wollen. In Einzelfällen mag es sich um eine möglichst unauffällige Entsorgung von Beweisen in einem Kriminalfall handeln, auch wenn man Derartiges wohl eher in US-Krimiserien findet als im heimischen Wald. Wird immer wieder auf denselben Privat- oder auch Betriebsgrundstücken fremder Müll abgeladen, kann es sich um eine gezielte Schädigung von Personen bzw. Unternehmen handeln, so zum Beispiel in Fällen von Stalking, Mobbing, Rufmord oder einfach Rache. Ob der Müll nun aus Faulheit, Böswilligkeit, mangelndem Umwelt- und Sozialbewusstsein oder simplem Unwissen über die korrekte Müllentsorgung falsch abgelegt wird – es handelt sich stets um eine strafbare Handlung, die von unseren Privatdetektiven für Heidelberg, Ludwigshafen und das gesamte Rhein-Neckar-Gebiet bei entsprechender Beauftragung verfolgt wird.
Auch die missbräuchliche Nutzung von Nachbarmülleimern sowie die fahrlässige Ablage von Müll an dafür nicht bestimmten Orten sind nicht nur ärgerlich, sondern, in Abhängigkeit von der Beschaffenheit des Unrats, bisweilen sogar gefährlich. Eine bewusste Schädigung von Privatpersonen lässt sich wie erwähnt häufig an der Regelmäßigkeit der Müllentsorgung auf demselben Grundstück erkennen; zuweilen gehen einem solchen Akt nicht einvernehmliche Trennungen voraus, unerwartete Kündigungen, Streitigkeiten in der Familie, im Bekanntenkreis und – besonders häufig – in der Nachbarschaft oder auch Probleme mit einem verärgerten und aggressiven Fremden, der sich womöglich durch ein Geschäftskonzept, das neue Auto in der Einfahrt oder die wehende Fahne des "falschen" Fußballclubs im Vorgarten provoziert fühlt. Durch Observationen versuchen unsere Mannheimer Detektive, die Täter auf frischer Tat zu ertappen, wenn absehbar ist, wann es vermutlich wieder zu einer Müllablage kommen wird. Andere Ermittlungsmöglichkeiten umfassen Recherchen oder auch das bewusste Stellen von Fallen.
Die Strafen für unerlaubte Müllentsorgung fallen zunächst einmal je nach Deliktschwere sehr unterschiedlich aus. Handelt es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit, kommen die jeweiligen Abfallsatzungen der Bundesländer bzw. Regionen zur Anwendung, die wiederum unterschiedliche Bußgelder vorsehen (für den Rhein-Neckar-Kreis gilt aktuell diese Verordnung). Sofern die Bestimmungen von § 326 StGB "Unerlaubter Umgang mit Abfällen" erfüllt sind, reden wir allerdings von einer waschechten Straftat: Wer für Mensch, Tier und Umwelt gefährliche Abfälle (zum Beispiel krankheitsfördernd, giftig oder explosiv) nicht ordnungsgemäß entsorgt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe belangt, wobei der Versuch bereits strafbar ist. Auch wer radioaktive Abfälle nicht abliefert, also stattdessen selbst einlagert bzw. nutzt, wird mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug belangt.
Neben dem Paragraphen 326 StGB können natürlich auch weitere Straftatbestände wie gefährliche Körperverletzung (§ 224), Nachstellung (§ 238), Sachbeschädigung (§ 303) oder Hausfriedensbruch (§ 123) zum Tragen kommen.
Wie bereits angedeutet, gibt es sowohl bewusste als auch fahrlässige Müllentsorgung an dafür nicht vorgesehenen Orten, häufig in schlecht einsehbaren und wenig besuchten bzw. zeitweise verlassenen Regionen wie Wäldern, Feldern oder Industriegebieten, die angefahren werden, um sich teure Recycling- und Abfallgebühren am Wertstoffhof zu sparen. Ferner kommt es in so gut wie jeder Gemeinde zu missbräuchlichen Mitbenutzungen von Nachbarmülleimern. Auch wenn Letzteres als Bagatelle erscheinen mag, ist diese Form des Missbrauchs tatsächlich nicht nur extrem ärgerlich, sondern zugleich mindestens eine Ordnungswidrigkeit. Zudem kann die Person, die ihren Abfall in Ihrer Mülltonne deponiert, gemäß § 1004 "Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch" BGB zivilrechtlich dazu angehalten werden, den Müll wieder zu beseitigen, künftige Wiederholungstaten zu unterlassen und ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen. Um der Täter habhaft zu werden und sie bei Fluchtgefahr sogar gemäß § 127 StPO vorläufig festzunehmen, observieren die Ermittler unserer Privatdetektei in Weinheim, Leimen und Hockenheim oder auch in Regionen wie Kaiserslautern, Bensheim und Karlsruhe die jeweiligen Tatorte geduldig bis zum Eintreffen der Delinquenten.
Bei einer gewollten Schädigung von Privatpersonen, denen immer wieder Unrat auf ihr Grundstück gelegt wird, hilft oftmals schon eine Sondierung des Mülls, um den Täter zu ermitteln. Denn nicht selten stellen sich diese Damen und Herren reichlich dumm an, indem sie nicht oder nur oberflächlich auf eventuelle Brief- oder Paketverpackungen achten, die Name und Adresse aufweisen. Gerade bei Taten, denen vermutlich ein persönliches Motiv zugrunde liegt, muss zudem im privaten Umfeld der geschädigten Person recherchiert werden: Wer aus Freundes-, Kollegen- und Bekanntenkreis kommt für eine solche böswillige Aktion in Frage, mit wem gab es kürzlich eine Auseinandersetzung, die die Müllentsorgung provoziert haben könnte?
Sind Sie, Ihr Privatgrundstück oder Ihre Firma immer wieder von illegaler Abfalldeponierung betroffen, so setzen Sie sich gern jederzeit mit unseren Privat- und Wirtschaftsdetektiven aus Mannheim in Verbindung. Sämtliche von uns erbrachten Beweise werden in einem gerichtsverwertbaren Ermittlungsbericht festgehalten, ferner stehen Ihnen die eingesetzten Ermittler gern als Zeugen zur Verfügung. Sie erreichen uns zu unseren Geschäftszeiten (wochentags von 08:00 bis 20:00 Uhr, am Wochenende 10:00 bis 18:00 Uhr) über unser Kontaktformular, per E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-mannheim.de oder unter der folgenden Rufnummer: 0621 9535 4001.
Verfasserin: Maya Grünschloß
Kurtz Detektei Mannheim und Rhein-Neckar
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Tel.: 0621 9535 4001
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