Nicht genehmigte Nebenbeschäftigung

Ist einer Ihrer Mitarbeiter häufig gestresst, übermüdet und unkonzentriert? Dann übt er möglicherweise einen (heimlichen) Zweitjob aus, der seine Leistungsfähigkeit beeinträchtigt. Die IHK-zertifizierten Wirtschaftsermittler der Kurtz Detektei Mannheim und Rhein-Neckar sorgen für die gerichtsfeste Aufklärung des Sachverhalts: 0621 9535 4001.

Leistungseinbrüche und weitere Konsequenzen

In Zeiten von Kreditschulden, Teilzeitbeschäftigung und Minijobs bleibt dem Arbeitnehmer oft keine andere Wahl, als sich um eine Nebentätigkeit zu bemühen, weil ein Auskommen mit dem Einkommen sonst kaum möglich ist. Als Arbeitgeber erwarten Sie naturgemäß die volle Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter; eine zweite Arbeitsstelle jedoch birgt das Risiko, dass sich der Arbeitnehmer zwischen den beiden Berufstätigkeiten aufreibt und seiner Haupttätigkeit nicht mehr gerecht wird. Zudem ist seine Flexibilität bzgl. der Arbeitszeiten und möglichen Überstunden durch eine Zweitbeschäftigung eingeschränkt.

 

Ungeachtet dessen nehmen viele Mitarbeiter einen Nebenjob an, ohne den Arbeitgeber davon in Kenntnis zu setzen. In den Zeiten, die der Entspannung dienen sollen, gehen sie ihrer Zweitbeschäftigung nach, bspw. nach Feierabend, an den Wochenenden oder im Urlaub. Körper und Geist haben keine Gelegenheit, sich zu erholen, was dazu führt, dass der Mitarbeiter sein Potential nicht mehr abrufen kann und/oder sich zur Regeneration krankschreiben lässt. Zudem wird eine nicht genehmigte Nebenbeschäftigung in vielen Fällen nicht angemeldet und ist somit sogar illegal. Die Gründe: Man will nicht auffallen und/oder sich die leidlichen gesetzlichen Abgaben sparen.

 

Unsere Detektive für Kaiserslautern, Mannheim und die gesamte Rhein-Neckar-Region gehen Ihrem Verdacht nach und übermitteln Ihnen im Bestätigungsfall gerichtsverwertbare Beweise über die unerlaubte Nebentätigkeit. Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrer Anfrage an kontakt@kurtz-detektei-mannheim.de oder melden Sie sich telefonisch bei unserer Wirtschaftsdetektei.

Fotobeweis; Detektei Ludwigshafen, Detektiv Karlsruhe, Wirtschaftsdetektei Heidelberg

Vorrangig durch Observationen lassen sich unerlaubte Nebentätigkeiten bildgestützt gerichtsfest nachweisen.

Zweitjob bei der Konkurrenz

Arbeitnehmer, die einer Nebentätigkeit nachgehen, tun dies oftmals bei einem Konkurrenten. Dahinter muss nicht zwingend böswillige Absicht stecken, sondern oft einfach der Umstand, dass man sich in diesem Metier auskennt und sein Fachwissen besser einbringen kann als in anderen Tätigkeitsbereichen. Allerdings kann eine Zweitbeschäftigung bei einem Mitbewerber nicht im Interesse des Hauptarbeitgebers liegen. Der Gesetzgeber steht in dieser Frage auf Seiten der Arbeitgeber und wertet Konkurrenztätigkeiten ohne explizite Genehmigung des ersten Arbeitgebers per se als Verletzung der arbeitsvertraglichen Treuepflicht.

 

Der Hauptgrund sind die Interessenskonflikte, die mit einer solchen Doppeltätigkeit einhergehen. So schwebt in diesem Szenario immer die Gefahr mit, dass der Mitarbeiter bewusst oder unbewusst "aus dem Nähkästchen plaudert" und dem Konkurrenten somit Firmeninterna übermittelt.

Betriebsspionage durch Mitarbeitereinschleusung

Der Abfluss sensibler Betriebsdaten muss nicht zwangsläufig als Beiläufigkeit aus einer Doppelbeschäftigung heraus erfolgen, er kann auch gezielt initiiert werden: Gerade Unternehmen aus Fernost, jedoch auch viele europäische Firmen schrecken nicht vor der Einschleusung von Betriebsspionen in Konkurrenzunternehmen zurück. Andere, teils langjährige Arbeitnehmer verkaufen gezielt Firmeninterna gegen einen mehr oder minder üppigen Obolus an die Konkurrenz, ohne explizit dafür eingeschleust worden zu sein. In solchen Fällen sind Sie nicht nur durch die mangelnde Arbeitsleistung Ihres Mitarbeiters geschädigt, sondern darüber hinaus durch den Wettbewerbsvorteil, der dem Mitbewerber durch die Kenntnis Ihrer Firmeninterna entsteht. 

 

In jeder der als Beispiel angeführten Fallkonstellationen ist ein rasches Eingreifen und damit einhergehend eine ggf. gerichtlich durchzusetzende Beendigung der Nebenbeschäftigung oder des Hauptarbeitsverhältnisses angeraten. Durch gezielte Observationen des verdächtigen Mitarbeiters sind unsere erfahrenen Mannheimer Wirtschaftsdetektive gemeinhin in der Lage, den nicht genehmigten Zweitjob in Form eines gerichtsverwertbaren Ermittlungsberichts nachzuweisen. Nutzen Sie für Ihre Beauftragung bitte unser Kontaktformular oder lassen Sie sich unverbindlich telefonisch beraten: 0621 9535 4001.

Deutsche Gesellschaft für Kriminalistik
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