Stalking (im deutschen Recht "Nachstellung") ist eine Straftat, die die Opfer dauerhaft in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt und körperliche wie psychische Auswirkungen bis hin zum Suizid zeitigen kann. Wenn Sie betroffen sind, sollten Sie sich als frühzeitige Deeskalationsmaßnahme zeitnah vertrauensvoll an die qualifizierten Privatdetektive der Kurtz Detektei Rhein-Neckar wenden. Wir dokumentieren die illegalen Übergriffe gegen Ihre Privatsphäre gerichtsverwertbar: 0621 9535 4001.
Der Auslöser für die Übergriffe eines Stalkers variiert stark von Fall zu Fall: ein höflicher und leider fehlinterpretierter Umgangston gegenüber einem Unbekannten; die Zurückweisung einer Zuneigungsbekundung; ein Ex-Partner, der die Trennung nicht wahrhaben will; ein Seitensprung, der fälschlich als Beginn einer festen Beziehung verstanden wurde etc. Aufgrund dieses angedeuteten Variantenreichtums gibt es keine allgemeingültige Verhaltensformel für den Umgang mit Stalkern. Im günstigsten Fall reicht es, den Täter zu ignorieren oder ihm/ihr unmissverständlich klar zu machen, dass dieses Verhalten keine Wirkung auf Sie haben wird. Auch lässt sich anfangs zumeist nicht absehen, ob es beim vergleichsweise "harmlosen Stalking" in Form von belästigenden Anrufen, E-Mails oder WhatsApp-Nachrichten bleibt oder ob sich der Täter zunehmend in sein Verhalten hineinsteigert und zu drastischeren Methoden bis hin zur physischen Gewalt greift.
Daher gilt es, frühzeitig Gegenmaßnahmen zu ergreifen – unsere Detektive aus Mannheim unterstützen Sie dabei. Nutzen Sie für Ihre unverbindliche Anfrage bitte unser Kontaktformular oder melden Sie sich telefonisch bei uns.
Mit der Verschärfung des Stalking-Gesetzes aus dem Jahr 2016 kann es den Tätern nun schneller passieren, dass sie ihre krankhafte Obsession tatsächlich hinter Gitter bringt.
Stalking fand 2007 endlich den Weg in das Strafgesetzbuch (§ 238), doch das schreckt die Täter, die allesamt eine Verhaltensstörung aufweisen und durch diese angetrieben werden, wenig bis gar nicht ab. Sie terrorisieren ihre Opfer nicht nur mit nächtlichen Telefonanrufen oder unermüdlichem Klingeln an der Haustür, sondern nisten sich in deren Leben ein wie Läuse in einem Pelz. Kein Moment, in dem sich das Opfer unbeobachtet und unbelästigt wähnen könnte: Warenbestellungen durch den Stalker auf den Namen des Opfers (von der Pizza bis zum Kleiderschrank), Drohbriefe, mit Schmäh-Sprüchen "verzierte" Fahrzeuge und andere Formen von Sachbeschädigung, üble Nachrede bei Verwandten, Bekannten und Arbeitskollegen, physische Übergriffe – der psychische Druck auf das Opfer wächst mit fortschreitender Dauer der Belästigungen stetig.
So weit darf es nicht kommen! Wenden Sie sich frühzeitig an unsere Privatdetektive für Speyer, Mannheim, Bensheim und die gesamte Metropolregion Rhein-Neckar; wir sind erfahren im Umgang mit dieser Problematik und diskret in der Ausführung der notwendigen Ermittlungen. Die Wiederherstellung Ihrer Intimsphäre und Ihres Grundrechts auf ein selbstbestimmtes Leben ist unser vorrangiges Ziel. Unsere Ermittlungsergebnisse fassen wir in einem gerichtsfesten Ermittlungsbericht zusammen, der Ihnen den Rechtsweg eröffnet – zu einer einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz, zu Strafanzeigen und zu Schadenersatzklagen. Gern beraten wir Sie umfassend und unverbindlich zu Ihrer fallspezifischen Stalking-Problematik. Sie können Ihr Anliegen wahlweise mit einer männlichen Ermittlungskraft oder mit einer Detektivin besprechen. Senden Sie unserer Mannheimer Privatdetektei für eine erste unverbindliche Kontaktaufnahme eine E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-mannheim.de oder melden Sie sich telefonisch bei uns: 0621 9535 4001.
Kurtz Detektei Rhein-Neckar
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*Hinweis: Alle Einsätze der Kurtz Detektei Rhein-Neckar werden von Mannheim aus durchgeführt. Bei anderen auf dieser Domain beworbenen Einsatzorten beziehungsweise -regionen handelt es sich weder um örtliche Niederlassungen noch um Betriebsstätten der Kurtz Detektei Rhein-Neckar, sofern nicht explizit anders ausgewiesen. Wir können Ihnen bundesweit günstige Anfahrtspauschalen bieten, Gleiches gilt für zahlreiche Regionen im Ausland. In ländlichen Gebieten erfolgt die Berechnung in der Regel von der nächstgrößeren Stadt. Weitere Informationen zu den Honoraren finden Sie hier und zu den Einsatzorten hier.
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