Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt – während der Trennungsphase und nach der Ehe beginnt ein allzu oft skrupellos geführtes Duell um jeden Cent. Oft kämpft eine Seite dabei mit harten Bandagen, sprich unlauteren – illegalen – Mitteln wie Falschaussagen mit Betrugsabsicht. Die hohe Zahl an Scheidungen in unserer Gesellschaft bedingt, dass Unterhaltsermittlungen zum Alltag unserer IHK-zertifizierten Privatdetektive in der Rhein-Neckar-Region zählen. Gern werden wir auch in Ihrem Fall tätig: 0621 9535 4001.
Hat man jahre- oder gar jahrzehntelang Tisch, Bett und Vermögen geteilt, kehrt sich diese Zweisamkeit nach einer Trennung bzw. Scheidung häufig ins Gegenteil um: Man gönnt dem/der Ex plötzlich nicht einmal mehr das Schwarze unter dem Fingernagel. Es entbrennt nicht nur eine Schlacht um die Aufteilung des gemeinsam erwirtschafteten Vermögens, sondern gleichsam um die Höhe des zu zahlenden bzw. zu erhaltenden Unterhalts. Zur Berechnung der Unterhaltsansprüche müssen die Einkommensangaben der beiden Beteiligten zu Rate gezogen werden. Dies stellt sich nicht eben Wenigen als Chance dar, sich mittels Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen rechtswidrige Vermögensvorteile zum Nachteil des Ex-Partners zu verschaffen (Unterhaltsbetrug). Am häufigsten geschieht dies durch Verschleierung der tatsächlichen Einkommenshöhe, indem zum Beispiel Überstundenvergütungen oder ein nicht angemeldeter (Zweit-)Job verschwiegen werden oder man als Selbständiger vorgibt, Umsatzeinbußen aufgrund mangelnder Auftragslage zu haben, während man in Wahrheit lediglich über eine bislang unbekannte Zweitfirma abrechnet und somit die Bilanzen "schönt".
Als Laie fällt es Ihnen natürlich schwer, solche illegalen Vorgänge nachzuweisen, da Ihnen nicht die notwendigen Recherchemöglichkeiten zur Verfügung stehen und Sie auch schlechterdings Ihren Ex-Partner beobachten können, ohne dass dieser Sie erkennt. Für unsere erfahrenen Mannheimer Detektive hingegen sind Observationen der elementarste Bestandteil ihrer täglichen Arbeit. Darüber hinaus verfügt unsere Detektei über außergewöhnlich umfangreiche Optionen im Bereich Recherche, die es uns in vielen Fällen ermöglichen, auch ohne Observationen Informationen über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des/der Verdächtigen zu ermitteln. Nach Abschluss unserer Maßnahmen erhalten Sie einen gerichtsverwertbaren Ermittlungsbericht, der die gewonnenen Erkenntnisse schriftlich aufführt. Lassen Sie sich zum Thema Unterhalt unverbindlich von unserer Privatdetektei für Kaiserslautern, Ludwigshafen und viele weitere Gebiete in Baden, Hessen und Rheinland-Pfalz beraten, indem Sie uns eine E-Mail mit einer Fallbeschreibung an kontakt@kurtz-detektei-mannheim.de senden oder uns kostenfrei anrufen.
Die zweithäufigste Variante des Unterhaltsbetrugs ist das Verheimlichen unterhaltsrelevanter Lebensumstände und hierbei vor allem einer neuen eheähnlichen Lebensgemeinschaft. Liegt eine solche vor, geht das deutsche Unterhaltsrecht davon aus, dass es sich dabei auch um eine wirtschaftliche Gemeinschaft handelt, deren Mitglieder füreinander sorgen. Somit entfällt der Unterhaltsanspruch gegen den Ex-Partner für gewöhnlich vollständig bzw. ist nur noch für den Bereich des Kindesunterhalts gültig. Auch bei diesem kommen unserer Detektei aus Mannheim immer wieder spezifische Betrugshandlungen unter; z.B. die Vortäuschung eines fortgesetzten Schulbesuchs durch das Kind, obwohl selbiges längst eine Berufsausbildung begonnen hat und dafür eine entsprechende unterhaltsrelevante Ausbildungsvergütung erhält.
Recherchen und Observationen für Unterhaltspflichtige wie auch Unterhaltsempfänger gehören zum Grund-Portfolio der Kurtz Detektei Rhein-Neckar. Unsere qualifizierten Detektive blicken auf langjährige Erfahrungen im Bereich Privatermittlungen zurück und übernehmen gern die Überprüfung der Einkommensverhältnisse und Lebensumstände Ihres Ex-Partners bzw. Ihrer Ex-Partnerin. Damit Sie Ihre Ansprüche später auf dem Rechtsweg geltend machen können, halten wir uns stets an die gesetzlichen Vorgaben – insbesondere an Datenschutz und Persönlichkeitsrecht – und sind daher in der Lage, Ihnen gerichtsverwertbares Beweismaterial zur Verfügung zu stellen. Nutzen Sie für Ihren Auftrag bzw. Ihre Anfrage bitte unser Kontaktformular oder melden Sie sich telefonisch unter der Rufnummer 0621 9535 4001.
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